Verstehen Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und deren Behandlung im Steuerrecht

Verstehen Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und deren Behandlung im Steuerrecht

Als Wirtschaftsprüfer werden wir häufig zu den Details des deutschen Steuerrechts befragt. Eines der Themen, das immer wieder zur Sprache kommt, ist die Frage der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).

Ein GWG ist ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Betrag wurde im Jahr 2018 auf 800 Euro (netto) festgesetzt.

Wann ist ein Wirtschaftsgut ein GWG?

Im deutschen Steuerrecht können Sie ein Wirtschaftsgut als GWG behandeln, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 Euro (netto) nicht überschreiten. Diese Wirtschaftsgüter können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben abgeschrieben werden.

Wie buche ich GWGs?

Betrachten wir nun die Buchhaltung. Im Kontenrahmen SKR 03 buchen Sie GWGs wie folgt:

Im Zeitpunkt der Anschaffung hat folgende Buchung zu erfolgen:

Soll: 0480 "GWG bis 800 EUR"
Haben: Ihr jeweiliges Bank- oder Lieferantenkonto

Zum 31.12. des jeweiligen Jahres muss dann noch folgende Buchung erfolgen um das als GWG erfasste Anlagegut in den Aufwand umzubuchen, also die Sofortabschreibung durchzuführen:

Soll: 4860 "Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter"
Haben: 0480 "GWG bis 800 EUR"

 

Zum Beispiel: Wenn Sie einen Bürostuhl für 300 Euro (netto) kaufen, würde der Buchungssatz so aussehen:

Soll: 0480 "GWG bis 800 EUR" 300 Euro
Haben: Bank 300 Euro

 

Weitere Besonderheiten von GWGs

  • Sammelposten und Poolabschreibung: Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen, können in einem Sammelposten zusammengefasst und über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben werden (Poolabschreibung).
  • Anschaffungszeitpunkt: Es ist wichtig zu beachten, dass für die Einstufung als GWG der Anschaffungszeitpunkt maßgeblich ist und nicht das Datum der Zahlung.
  • Mehrwertsteuer: Die oben genannten Grenzwerte beziehen sich auf den Nettobetrag. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer bei der Berechnung des Werts des Wirtschaftsguts nicht berücksichtigt wird, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
  • Selbständige Nutzbarkeit: Ein Wirtschaftsgut ist nur dann ein GWG, wenn es selbständig nutzbar ist. Das bedeutet, es muss für sich genommen eine eigenständige Funktion erfüllen können.

     

    Führen eines Verzeichnisses für GWGs oder auch eines Anlagenverzeichnisses

    Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen in einem gesonderten Verzeichnis aufgeführt werden. Dies ist notwendig, um die Abschreibungen korrekt zu dokumentieren und eine klare Übersicht über die Anschaffungen zu haben.

    Das Verzeichnis sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:

    • die Bezeichnung des Gegenstands
    • das Datum der Anschaffung oder Herstellung
    • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    • den Zeitpunkt und die Art der Aussonderung, falls das Wirtschaftsgut während des Betriebs ausgesondert wird

    Dieses Verzeichnis wird oft als Anlagenverzeichnis oder GWG-Verzeichnis bezeichnet und ist ein wichtiges Werkzeug für die Steuerprüfung und Buchführung. Es ermöglicht eine genaue und detaillierte Nachverfolgung der Anschaffungen und Abschreibungen von GWGs.

     

    Rechtlicher Verweis

    Die rechtliche Grundlage für die Behandlung von GWGs findet sich in § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den entsprechenden Durchführungsverordnungen. Es ist immer empfehlenswert, sich bei spezifischen Fragen oder Unklarheiten an uns zu wenden.

    Zusammenfassung

    GWGs sind ein wichtiges Werkzeug im Steuerrecht, um Anschaffungen sofort abzuschreiben und so Steuern zu sparen. Es ist wichtig, den aktuellen Grenzwert zu kennen und die richtigen Buchungssätze zu verwenden.

    Denken Sie daran, dass sich die Steuergesetze ändern können. Dieser Artikel entspricht dem Stand von Mai 2023. Für aktuellste Informationen empfehlen wir immer, uns zu konsultieren oder die neuesten Informationen direkt vom Gesetzgeber zu beziehen.