Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe verlängert

Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe verlängert
Die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni - August) ist seitens des des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie letztmalig bis zum 9. Oktober 2020 verlängert wurde.


Die Antragszahlen für die Überbrückungshilfe sind in den letzten Tagen sehr stark angestiegen. Mit der Verlängerung soll ein Antragsstau zum Fristende vermieden und es den Antragstellern erleichtert werden, ihre Anträge rechtzeitig  einzureichen.