Corona-Soforthilfe teilweise für privaten Lebensunterhalt nutzbar
Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine Vertrauensschutzlösung entwickelt. Ein Betrag von 2.000 € der Corona-Soforthilfe ist nach Aussage des Wirtschaftsministers NRW für den privaten Lebensunterhalt nutzbar.
Nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 €.
Quelle und weitere Infos: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw