Corona-Überbrückungshilfe wird auf Zeitraum September bis Dezember 2020 verlängert
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.
Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.
Für den Zeitraum September bis Dezember 2020 hat sich folgendes geändert:
- Bisher musste ein Umsatzeinbruch von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020 vorliegen. Ab sofort dürfen Unternehmen einen Antrag stellen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.
- Die Deckelung der Auszahlung von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen wurde gestrichen
- Erhöhung der Fördersätze von bis zu 80% auf bis zu 90% der Fixkosten
- Erhöhung der Personalkostenpauschale der förderfähigen Kosten von 10% auf 20%
- Möglichkeit der Nachzahlung oder Rückforderung bei der Schlussabrechnung