Finanzhilfen aufgrund des Coronavirus für Selbstständige und Freiberufler
Zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen den Unternehmen und den freien Berufen bereits Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des vereinbarten Schutzschildes für Unternehmen werden diese Programme erweitert, um den Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Instrumente ausgebaut um einer breiteren Masse von Unternehmen zur Verfügung zu stehen.
Insbesondere für Freiberufler und kleine Unternehmen werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Dafür hat das Bundesministerium der Finanzen schon Abstimmungen mit den Bundesländern eingeleitet. Insgesamt soll Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden.
Auch bei anderen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer und Energiesteuer), sind die jeweiligen Behörden angewiesen worden den Steuerpflichtigen entgegenzukommen.