Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld
Der Gesetzgeber hat besondere Regelungen für das Kurzarbeitergeld erlassen. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sollen beschlossen werden:

  • Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Verdienstausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sollen zu 100 Prozent für den Arbeitsausfall erstattet werden.
  • Auch Zeitarbeitnehmer sollen in Kurzarbeit gehen können und Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben.
  • Der Aufbau negativer Arbeitszeitguthaben ist zu vermeiden.
Ob das Kurzarbeitergeld auch für dein Unternehmen relevant ist, können wir gerne persönlich besprechen. Wir unterstützen dich auch bei der Beantragung.