Kurzarbeitergeld
Der Gesetzgeber hat besondere Regelungen für das Kurzarbeitergeld erlassen. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sollen beschlossen werden:
- Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Verdienstausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sollen zu 100 Prozent für den Arbeitsausfall erstattet werden.
- Auch Zeitarbeitnehmer sollen in Kurzarbeit gehen können und Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben.
- Der Aufbau negativer Arbeitszeitguthaben ist zu vermeiden.