Neue Hilfsprogramme der Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen

Neue Hilfsprogramme der Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches u.a. aus folgenden Elementen besteht:

Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

  • Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dies gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
  • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
  • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Näheres dazu in unserem Blog-Beitrag vom 4. Juni 2020 (Programm für Überbrückungshilfen).
  • Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.
  • Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der CoronaPandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen.

Zukunftspaket

  • Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.
  • . In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern.

Quelle: Bundesfinanzministerium