Bescheinigung Wirtschaftsprüfer für Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten

Bescheinigung Wirtschaftsprüfer für Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Das neue „Programm für Überbrückungshilfen“ der Bundesregierung (siehe auch unseren Artikel vom 4. Juni 2020) beinhaltet einen Zuschuss an den monatlichen fixen Betriebskosten von 50% bzw. bis zu 80% wenn die Umsätze in den Monaten April und Mai um mindestens 60% eingebrochen sind und die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Wie soll ich meinen Umsatz ermitteln?

Als Umsatz werden die Umsatzerlöse bezeichnet, die entstehen wenn ein Unternehmen seine hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen verkauft. Zu unterscheiden ist der wertmäßige Umsatz und der mengenmäßige Umsatz. Im Rahmen der Überbrückungshilfen ist der wertmäßige Umsatz relevant.

Was sind meine Fixkosten?

Fixe Kosten sind dadurch charakterisiert, dass sie immer gleich sind. Fixe Betriebskosten sind zum Beispiel die Miete für einen Raum oder eine Pacht für das Grundstück, auf dem betriebliche Gebäude errichtet worden sind. Als fixe Betriebskosten können beispielsweise auch Abschreibungen von Maschinen, Fahrzeugen und Büroeinrichtung sowie Versicherungen und Gebühren zählen. 

Wie beantrage ich die Überbrückungshilfen?

Um die Überbrückungshilfen erfolgreich zu beantragen, ist die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen. 

Falls du eine Bescheinigung schnell benötigst, stellen wir sie dir als öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer gerne aus. Im Expressverfahren ist es sogar innerhalb von 72 Stunden und das günstig möglich. Schreibe uns dafür ganz unverbindlich eine E-Mail an foerdermittel@fba.accountants oder über das Kontaktformular.

Für weitere Infos siehe unsere FAQs zum Thema Corona-Überbrückungshilfe