Ist es möglich ein Homeoffice aufgrund von Corona-Maßnahmen von der Steuer abzuziehen?

Ist es möglich ein Homeoffice aufgrund von Corona-Maßnahmen von der Steuer abzuziehen?
Unter normalen Umständen kann ein Homeoffice nur dann von der Steuer abgezogen werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
  • wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt 
  • wenn dem Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
  • es muss ein Raum in der Wohnung sein, der kein Durchgangszimmer ist und der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine Arbeitsecke in einem Raum reicht nicht aus

Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass alle Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten müssen, sind die ersten beiden Kriterien bereits erfüllt. (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG)

Sollten alle Bedingungen kumulativ bei dir vorliegen, kann sich eine Berücksichtigung in der Steuererklärung 2020 für dich lohnen. Die Mietkosten, Strom und Wasser sind anteilig zur Gesamtfläche der Wohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Kosten für Telefon, Internet und Büromaterial können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Geschieht dies nicht, können diese Kosten auch anteilig bis zu einem Höchstbetrag von 20 Euro pro Monat geltend gemacht werden. In den meisten Fällen akzeptieren die Finanzämter eine Aufteilung in 50 Prozent private und 50 Prozent berufliche Nutzung.