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So entstehen für dich keine unerwarteten Kosten:

  1. Kostenlose Beratung mit unserem Wirtschaftsprüfer
  2. Wir rechnen alle anfallenden Kosten in den Erstattungs-Antrag mit ein
  3. Du bekommst also bis zu 90% der Kosten zusätzlich als Teil der Überbrückunghilfe vom Bund überwiesen
  4. Wir stellen dir erst dann eine Rechnung, wenn du die Kosten bereits vom Bund erstattet bekommen hast
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So entstehen für dich keine unerwarteten Kosten:

  1. Kostenlose Beratung mit unserem Wirtschaftsprüfer
  2. Wir rechnen alle anfallenden Kosten in den Erstattungs-Antrag mit ein
  3. Du bekommst also bis zu 90% der Kosten zusätzlich als Teil der Überbrückunghilfe vom Bund überwiesen
  4. Wir stellen dir erst dann eine Rechnung, wenn du die Kosten bereits vom Bund erstattet bekommen hast
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Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem Entwurf einer ("Dritten") Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Durch diese soll eine Mitteilungspflicht über Corona-bedingte Hilfeleistungen des Bundes und der Länder eingeführt werden. Die jeweiligen Bewilligungsstellen informieren dann automatisch das Finanzamt auf elektronischem Weg...
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