Homeoffice-Pauschale von 5€ pro Tag

Homeoffice-Pauschale von 5€ pro Tag

Bereits in unserem Artikel vom 6. April 2020 (Link) haben wir davon berichtet, unter welchen Umständen es möglich ist, ein Homeoffice aufgrund von Corona-Maßnahmen von der Steuer abzuziehen. Gemäß aktuellem Beschluss wird für die Jahre 2020 und 2021 die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale von 5€ pro Tag eröffnet.

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 9.12.2020 insgesamt 42 Änderungsanträge zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.

In diesem Zusammenhang wurde verkündet, dass die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen: 

"Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt."

Gewährt wird die Pauschale nur für Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt wird (maximal 120 Tage). Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 EUR im Jahr begrenzt.

Die Homeoffice-Pauschale zählt, wie z.B. auch die Pendlerpauschale, zu den Werbungskosten. Für den Steuerpflichtigen lohnt es sich also erst, wenn er mit seinen Werbungskosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über 1.000€ im Jahr kommt. Ansonsten hat die neue Pauschale keine Auswirkung da bereits die Werbekostenpauschale i.H.v. 1.000€ angesetzt wird.