Finanzamt erhält künftig (elektronische) Mitteilung über bewilligte Corona-Subventionen und verhängte Ordnungsgelder
Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem Entwurf einer ("Dritten") Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Durch diese soll eine Mitteilungspflicht über Corona-bedingte Hilfeleistungen des Bundes und der Länder eingeführt werden.
Die jeweiligen Bewilligungsstellen informieren dann automatisch das Finanzamt auf elektronischem Weg wenn Corona-Hilfen bewilligt wurden.
Diese sind zwar nicht umsatzsteuerlich relevant, müssen von dem begünstigten Unternehmen allerdings als Einnahmen erfasst werden und können sich somit auf Gewerbe-, Körperschaft- oder Einkommensteuer auswirken (siehe dazu auch unsere FAQs).
Ab dem 01.01.2025 sollen alle Behörden und anderen öffentlichen Stellen (einschließlich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) die nach der Mitteilungsverordnung zu erstattenden Mitteilungen elektronisch übermitteln.
Außerdem soll das Bundesamt für Justiz verpflichtet werden, Ordnungsgelder, die wegen Verstößen gegen Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften verhängt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen der Finanzverwaltung elektronisch mitzuteilen. Die Meldung soll es der Finanzverwaltung ermöglichen, das bestehende Betriebsausgabenabzugsverbot bei Ordnungsgeldern zu überwachen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Falls Sie Fragen zu den Neuerungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.